Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
Grundlage eines Mietvertrages mit Martin Hagen, Kirchstrasse 26, 6835 Zwischenwasser, sind die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.
- Buchungsvertrag
Die Anfrage zur Buchung des Fahrzeugs mit Chauffeur kommt mündlich oder schriftlich zustande (per Tel., Fax., Brief oder e-Mail). Der Vermieter erstellt innerhalb von 14 Tage ein schriftliches Angebot. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift den Inhalt des Angebotes sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mündliche Nebenvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das Angebot muß innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurückgesendet werden, da ansonsten der Vertrag nicht zustande kommt und somit der gewünschte Termin nicht reserviert werden kann.
Eine Stornierung der Buchung wird nach den Grundlagen der Zahlungsbedingungen (8.) in Rechnung gestellt.
Im Mietpreis enthalten sind Chauffeur, Treibstoff und alle gefahrenen km. Nur eventuell anfallende Park- und Straßengebühren oder Übernachtungskosten werden zusätzlich belastet.
- Buchungstermine
Der Vermieter ist jederzeit bemüht, Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges etc.) sendet sie umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche wegen einer Terminabsage oder Terminverzögerung verzichtet. Der Vermieter ist immer bemüht, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter bereits geleistete Zahlungen zurück.
- Leistungspflicht des Vermieters
Der Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, etc. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt und witterungsbedingten Einflüssen, wie Sturm, Schnee und Eis, die ein unvertretbares Sicherheitsrisiko mit sich führen, von seiner Leistungspflicht befreit.
- Haftung des Vermieters
Entstehen dem Mieter Schäden, die auf ein Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen sind, haftet der Vermieter nur dann, wenn das Versagen auf Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Fällt das Fahrzeug wegen technischen Defekte oder anderen Gründen während der Mietdauer aus, die einen außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt erfordern, sind daraus resultierende Ansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter ausgeschlossen. Der Vermieter kann sich in diesen Fällen bemühen, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, ist jedoch dazu in keinem Fall verpflichtet. Für persönliche Gegenstände des Mieters oder anderer Personen, die im Fahrzeug, z.B. beim Abstellen oder Aussteigen liegen bleiben, haftet der Vermieter nicht. Haftung für Schäden an der Ladung wird grundsätzlich nicht übernommen.
Die Vermieterin versichert:
- a) Das Fahrzeug zur Nutzung öffentlicher Straßen der StVO entspricht, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert ist.
- b) Der Inhaber bzw. Fahrer ist im Besitz eines Führerscheines.
Der/Die Fahrer/in ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
Der Mieter akzeptiert, dass bei einer Beförderung mit historischen Fahrzeugen (Baujahr vor 1970) keine Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind.
- Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass die durch den Vermieter angefertigten Bilder bzw. Filmmaterial für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter vorab ausdrücklich schriftlich erklären.
- Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das von ihm gemietete Fahrzeug schonend zu behandeln und haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei starker Verschmutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
- Zahlungsbedingungen
Der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtbetrag ist vor Mietbeginn laut Zahlungsplan zu überweisen. Bei Stornierung eines Fahrauftrages werden 20 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Fahrantritt werden 50% des Mietpreises und innerhalb einer Woche vor Fahrantritt 75% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter nicht zur Auftragsfahrt verpflichtet. Die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen wird davon nicht berührt.
Das Gericht Feldkirch gilt als Gerichtsstand vereinbart.
Datum und Ort: _______________________________
Name des Mieters: _____________________________
Unterschrift des Mieters: _________________________